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BeachArt Sportevents GmbH
Brockenblick 11
31246 Ilsede
Mobil: +49 (0) 151 56968121
Mail: info[a]beachart-sportevents.de
Geschäftsführer: Stefan Drews
Steuernummer: 38/200/04760 Finanzamt Peine
Ust.-ID: DE350542817
HRB: 207925 Amtsgericht Hildesheim
Frühbucherrabatt-Bedingungen (Stand: 07.12.2023)
Der Frühbucherrbaatt wird bis zum 31.01.2024 gewährt. Die Bedingungen lauten folgendermaßen:
Der Frühbucherrabatt gilt für alle buchbaren Camps, die ab April 2024 stattfinden und nur bei vollständiger Angabe aller Teilnehmerdaten im Buchungsformular. 10% Frühbucherrabatt erhalten alle Buchungen, die bis zum 31.01.2024 unter Angabe des Codes: „FRÜH2024“ getätigt werden.
Der Frühbucherrabatt wird auf den reinen Camppreis (ohne Übernachtung) gewährt und nicht für Übernachtungen. D.h. Bei einem Camp incl. Übernachtungen wird der Frühbucherrabatt anteilig gewährt (=10% vom Camppreis ohne Übernachtung).
Der Frühbucherrabatt ist nicht mit weiteren %-Aktionen/Gutscheinen kombinierbar.
Der Frühbucherrabatt ist jedoch mit weiteren €-Gutscheinen gemäß der Gutscheinbedingungen kombinierbar.
Der entsprechende Gegenwert wird auf der Rechnung durch BeachArt in Abzug gebracht.
Gilt nur solange der Vorrat reicht und bei vollständiger und gleichzeitiger Angabe und Übersendung aller laut Buchungsformular notwendigen Daten der Teilnehmer für das Camp. Die Verbindlichkeit entsteht erst durch die Zusendung der Rechnung durch BeachArt.
Gutscheinbedingungen
Die Gutscheinnummer muss bei Anmeldung eines Teilnehmers in das entsprechende Feld des Buchungsformulares eingetragen werden. Der entsprechende Gegenwert wird auf der Rechnung durch BeachArt in Abzug gebracht. Es sind maximal drei Gutscheine pro Anmeldung kombinierbar. Eine Auszahlung des Gegenwertes ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, bei konkretem Verdacht die Gültigkeit des Gutscheins in Papierform zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
1. Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter ein Vertrag über die Teilnahme an einer Trainingsveranstaltung von BeachArt verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular auf der Homepage www.beachart-sportevents.de oder in schriftlicher Form per email/Brief. Mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter wird der Vertrag über die Teilnahme am Trainingscamp wirksam.
1.2 Sollte die Anmeldebestätigung nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein, wendet sich der Teilnehmer umgehend an den Veranstalter.
1.3 Bei Teamanmeldungen haftet der Anmelder für die vertraglichen Verpflichtungen der angemeldeten Personen.
1.4 Teilnahmeberechtigt sind Kinder/Jugendliche ab 10 Jahren sowie Erwachsene, sofern in der Kursankündigung keine anderen Angaben gemacht werden.
1.5 Bei ausgebuchten Trainingscamps wird dem Anmelder und den durch ihn angemeldeten Personen die Möglichkeit geboten, unverbindlich die Warteliste zu belegen. Die Reihenfolge der Warteliste definiert sich durch das Eingangsdatum der Anmeldung. Frei werdende Teilnehmerplätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen belegt und der Vertrag nach schriftlicher Bestätigung durch den nachrückenden Anmelder wirksam (vgl. Ziffer 1.1)
1.6 Die An- und Abreise erfolgen selbständig durch die Teilnehmer und sind nicht Bestandteil der gebuchten Trainingscamps.
2. Bezahlung
2.1 Die Teilnahmegebühr wird 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, spätestens 14 Tage vor Trainingsbeginn, fällig. Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 3), Anzahlungen und Bearbeitungsgebühren werden sofort fällig.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen (zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird der gesamte Teilnehmerpreis sofort fällig
2.3 Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann BeachArt nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittgebühren nach Ziffer 3 verlangen.
3. Rücktritt durch den Teilnehmer
3.1 Teilnehmer können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform gegenüber dem Veranstalter (Beachart-Sportevents GmbH, Brockenblick 11, 31246 Ilsede) zu erklären. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der BeachArt-Sportevents GmbH maßgeblich.
3.2 Wenn Teilnehmer zurücktreten oder wenn die Teilnahme aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 8 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen.
Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn ein Camp nicht angetreten wird. Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Teilnehmer bei Rücktritt:
3.3. Rücktritts-Gebühren:
– bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
– bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% der Teilnahmegebühr
– ab dem 14 Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
– und bei Nichtantritt 100% der Teilnahmegebühr
4. Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Auf Wunsch des Teilnehmers nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zu einem Tag vor Beginn des Trainingscamps eine Abänderung der Anmeldebestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten:
– Ersatz des Teilnehmers durch einen Dritten: In diesem Fall werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmevoraussetzungen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen
– Die Umbuchung des bestätigten Termins oder des Veranstaltungsortes ist nur als Rücktritt und gleichzeitige schriftliche Neuanmeldung möglich. In diesem Fall gelten die Rücktrittsgebühren nach Ziffer 3.3
4.2 Umbuchungen erfordern stets der Schriftform durch den Teilnehmer oder seiner gesetzlichen Vertreter. Die Umbuchung ist erfolgt, sobald der Veranstalter diese schriftlich bestätigt hat.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
5.1 Der Veranstalter kann bis eine Woche vor Camp-/Kursbeginn unter den in 5.1.1 und 5.1.2 genannten Gründen vom Vertrag zurücktreten
5.1.1 – bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl
5.1.2 – wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Veranstaltung, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet.
5.2 Im Fall des Rücktritts durch den Veranstalter nach Ziffer 9.1 ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Teilnehmer von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurück.
5.3 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch BeachArt nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter den Vertrag auf, so behält er vom Teilnehmer den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.
6. Leistungen
6.1 Vertraglich verbindliche Leistungen im Rahmen aller Veranstaltungen sind:
• Das Training findet auf Beach-Sportanlagen bzw. in Sporthallen statt. Die Nutzung der Plätze zu den Trainingszeiten ist Bestandteil der Teilnehmergebühr. Eine zusätzliche Platzmiete fällt nicht an.
• Trainingsprogramm: Das Training wird von Spielern aus dem hochklassigen Bereich bzw. qualifizierten Trainern durchgeführt. Aufgrund terminlicher Verpflichtungen der Trainer wie zum Beispiel Teilnahme an Wettkämpfen, Turnieren etc. behalten wir uns in Ausnahmefällen Änderungen der Trainerteams vor. Von den vertraglich verbindlichen Leistungen ist die Anwesenheit der namentlich genannten Spieler und Trainer somit ausgenommen.
6.2 Der Ausrichter und BeachArt behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern, falls dazu berechtigte Gründe bestehen. BeachArt übernimmt keine Haftung für die Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programms infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von BeachArt befinden.
7. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1 Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter auf Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Teilnehmer verzichtet auf Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Veranstalter, anderen Spielern/innen aus unerlaubter Handlung, sofern der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder andere Spieler/innen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
7.2 BeachArt haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder von den Teilnehmern selbst organisiert werden.
7.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet BeachArt nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. BeachArt empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
7.4 BeachArt-Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen
7.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind schriftlich innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei BeachArt geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die Anspruchsnehmer ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte
7.6 Für verloren gegangene Wertgegenstände übernimmt BeachArt keine Haftung.
8. Höhere Gewalt
Wird ein Camp infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Regeln im Rahmen der Veranstaltung insbesondere mit Jugendlichen
– Die Trainingscamps sind Sportveranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer ein entsprechendes Sozialverhalten zeigen und sich in den Organisationsablauf des Veranstalters einbringen.
– Den Anweisungen der Trainer ist in jedem Fall Folge zu leisten.
– Während der Veranstaltungen für Jugendliche herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
– Jugendliche dürfen das Veranstaltungsgelände grundsätzlich nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Trainer verlassen.
– Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungen haftet der Verursacher oder sein gesetzlicher Vertreter.
– Bei groben Verstößen gegen Ordnung und Disziplin kann die Organisationsleitung bzw. das Trainerteam Teilnehmer ausschließen. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
10. Bildrechte
Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei der Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die auch die Teilnehmer in erkennbarer Weise wiedergeben können. Mit der Anmeldung und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer für sich und das teilnehmende Kind mit der Aufzeichnung von Bildnissen seiner Person und/oder des teilnehmenden Kindes sowie deren inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Druck, Film, Fernsehen und Video einverstanden. Vor Antritt des Trainingscamps kann dieser Regelung widersprochen werden. Der Teilnehmer hat in diesem Fall (soweit zumutbar) Sorge zu tragen, dass der Ausführende bei Film- oder Fotoaufnahmen einen Hinweis erhält.
11. Unwirksamkeit von Bestandteilen dieser Regelung
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der als unwirksam erkannten Bestimmung möglichst nahe kommen.
12. Veranstalter
Veranstalter der Trainingscamps ist die:
BeachArt-Sportevents GmbH
Brockenblick 11
31246 Ilsede
info@beachart-sportevents.de
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BeachArt-Sportevents GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Drews
Brockenblick 11
31246 Ilsede
Mobil: +49 (0) 1515 696 8121
E-Mail: info@beachart-sportevents.de
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3. DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE
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Gestaltung des Webauftritts: JENNATI, Stefan Drews
Technische Umsetzung: JENNATI
Foto und Bildrechte (sortiert nach Seitenbezeichung):
Start: Martin Richter, Dieter Garnholz, Mareike Kirsch, Harald Thiele, Matthias Kunst, Florian Treiber, Stephan Dürdoth
Leistungssport: Detlef Gottwald, Matthias Kunst, Martin Richter, Stefan Bertelsmann, Florian Treiber, Harald Thiele
CollegePreise: Detlef Gottwald, Matthias Kunst, Martin Richter, Stefan Bertelsmann, Florian Treiber, Harald Thiele, Torsten Ziegenmeyer
Camps: Ulf Duda, Stephan Dürdoth
Indoor: Martin Richter, Stefan Saltzmann, WEVZA, Stephan Dürdoth
Sögel: WEVZA, KSB Emsland, Stefan Drews, Marstall Clemenswerth, Stephan Dürdoth, Stefan Saltzmann
Waldbröl: https://panarbora.de/
Cuxhaven: https://cux-beach.de/beachturnier-2024/Webdesign & Bildnachweise
Magdeburg: Stephan Dürdoth, Martin Richter, Stefan Saltzmann
Youngstar: Albert Schweitzer, Martin Richter, Ulf Duda, WEVZA, Holger Drews
Ilsede: Stephan Dürdoth, Martin Richter
Lienen: Dieter Garnholz, Hauke Richert, Stephan Dürdoth
Emsbüren: Albert Schweitzer, Stephan Dürdoth
Barleber See: Detlef Gottwald
Event: Ulf Duda, Stephan Dürdoth
Nethen: Ulf Duda,
Cuxhaven: https://cux-beach.de/beachturnier-2024/
Classic: Stephan Dürdoth, Martin Richter, Dieter Garnholz, Torsten Ziegenmeyer
Dein Camp: Stephan Dürdoth, Martin Richter
Überuns: Dominik Jennati, Matthias Kunst, Martin Richter, Torsten Ziegenmeyer
Kontakt: Inga Thiele
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